(Nachfolgend wird die CARSAT GmbH & Co. KG kurz Verwender genannt)
Der Verwender stellt GPS-Geräte zur Verfügung und verfügt über die erforderliche Telematik-Lösung und IT-Infrastruktur-Lösung, die es dem Kunden erlauben, die gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit abzurufen und auszuwerten.
Die Lieferungen und Leistungen des Verwenders erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Verwender und seinen Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand 01.12.2014 ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter des Verwenders ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Mit Vertragsabschluss und/oder mit der Bestellung von Waren oder sonstiger Leistung des Verwenders durch den Kunden, gelten diese Bedingungen durch den Kunden, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs, als durch den Kunden angenommen.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden. Dies gilt auch für Vereinbarungen zum Schriftformerfordernis.
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten sowohl für die Online-Bestellung als auch für den Vor-Ort-Verkauf.
Sämtliche Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Verträge zwischen dem Verwender und dem Kunden kommen nach Bestellung des Kunden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders oder dadurch zustande, dass der Verwender die Ware ausliefert, bzw. die Leistung an den Kunden erbringt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Druck und Schreibfehler sind für den Verwender nicht verbindlich. Technische Änderungen bei Angeboten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Die Online-Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl des gewünschten Angebotes
2) Ausfüllen des Bestellformulars
3) Betätigung des Buttons „jetzt kaufen“ – Bestellformular wird versandt
4) Sie erhalten anschließend werktags innerhalb von 48h eine Auftragsbestätigung
Die Reichweite des GPS-Ortungsgebietes und der Übermittlung dieser Daten kann erweitert werden.
EU1: Alle Länder der EU inkl. Schweiz und Norwegen
EU2: Alle Länder der EU inkl. Schweiz, Norwegen, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Färöer, Isle of Man, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland, Kanada, USA
Dem Kunden stehen monatlich 25 freie SMS zur Verfügung. Sind die 25 SMS aufgebraucht können weitere 25 oder 50 SMS für monatlich jeweils einmalig 2,90 Euro netto oder 4,90 Euro netto hinzugebucht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm durch den Verwender überlassenen GPS-Geräte sowie dazugehörige Passwörter sorgfältig zu verwahren, um einen Missbrauch durch Dritte auszuschließen. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung weder Urheberrechte noch sonstiges geistiges Eigentum an der ihm zur Verfügung gestellten und zugänglich gemachten Software.
Sofern der Kunde die Leistungen innerhalb dieses Vertragsverhältnisses nutzt, um Fahrzeuge oder Geräte seiner Mitarbeiter oder Dritte nachzuverfolgen, die diese benutzen, benötigt er eine Einverständniserklärung dieser Personen. Der Kunde versichert, dass er über derartige Einverständniserklärungen seiner Mitarbeiter oder Dritten im Falle der Nachverfolgung verfügt. Sollte der Verwender wegen fehlender Einwilligungserklärung in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Verwender von allen hieraus entstehenden Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten und Gerichtskosten frei.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Kauf beträgt 12 Monate, bei Miete 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat vor Vertragsablauf. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich die Laufzeit bei Kauf jeweils um 6 Monate. Bei Vertragsabschluss ist die erste Zahlung zum ersten des folgenden Monats im Voraus fällig.
Bei Miete kann der Kunde auf Wunsch nach Ablauf der 24 Monate und ohne wirksame Kündigung, im Austausch des bisherigen Gerätes, ein neues Gerät erhalten, wobei die Ein- und Ausbaukosten selbst durch den Kunden zu tragen sind. Der Vertrag verlängert sich hierbei um weitere 24 Monate. Bleibt das bisherige Gerät verbaut und gibt es keine wirksame Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.
Hat der Kunde das Vertragsverhältnis - bei Miete des Produktes - wirksam gekündigt, ist er verpflichtet, das Produkt auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ohne Aufforderung an den Verwender zurückzugeben. Das Produkt muss sich bei Rückgabe in einem dem Alter entsprechenden Zustand befinden, frei von Schäden und Mängeln sowie betriebsbereit sein. Soweit das Produkt nicht mehr verwertbar ist, hat der Kunde die Kosten der Vernichtung und Entsorgung sowie die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen.
Die Lieferung bestellter Ware erfolgt so rasch wie möglich nach Eingang einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung. Alle von dem Verwender genannten Termine und Fristen werden unverbindlich vereinbart, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen. Das Transportrisiko, folglich das Risiko einer von keiner der Parteien zu vertretenen Beschädigung oder Verlustes der Sendung, geht mit Übergabe der Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert. Im Falle höherer Gewalt (beispielsweise behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Roh- oder Betriebsstoffverknappung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Umstände, die der Verwender nicht zu vertreten hat und die der Verwender oder seine Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. In diesem Fall wird der Verwender seine Kunden unverzüglich benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate seit Zugang der Benachrichtigung fort, ist der Verwender wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde ist im Fall der länger als 3 monatigen Behinderung nach angemessener Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Hiervon unberührt bleiben andere Rücktrittsrechte.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verwender berechtigt, den ihm entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab dem Zeitpunkt, zu dem er sich in Annahmeverzug befindet, auf den Kunden über.
Die Abnahme der Produkte und/oder Leistung des Verwenders erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich durchgeführt, wenn bei einem Testlauf der Programme/Systeme kein Fehler an den Produkten und/oder Leistungen festgestellt wird. Soweit der Verwender die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von dem Verwender durchgeführt, gleiches gilt für Leistungen, die der Verwender an Gegenständen des Kunden erbringt. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt der Verwender dem Kunden die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Sofern zwischen dem Verwender und dem Kunden vereinbart, kann die Funktionsprüfung durch den Verwender auch online im Fernwartungsverfahren erbracht werden. Bei allen anderen Produkten/Leistungen gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Lieferung der Produkte oder Erbringung der Leistung durch den Verwender schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
Die von dem Verwender angegebenen Preise sind Nettopreise und ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste und verstehen sich zzgl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Angebotspreise des Verwenders sind freibleibend. Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine Ausführung von Mo-Fr 8.00 – 17.00 Uhr. Für Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnet der Verwender Mehrarbeitszuschläge entsprechend seiner Preisliste.
Der Besteller ist verpflichtet, den Preis nach Erhalt der Ware oder sonstigen Leistung sofort ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verwender berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz einzufordern. Der Verwender ist berechtigt nach seiner Wahl Vorkasse zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern, sofern Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Auch kann der Verwender in diesen Fällen sämtliche noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar sofort geltend machen.
Zahlungsperiode bei Rechnung
Bei jährlicher Zahlung der Grundgebühr, wird die erste Rechnung von Vertragsbeginn bis einschließlich Dezember des laufenden Kalenderjahres gestellt. Danach erfolgt die Jahresrechnung von Januar beginnend für das gesamte Kalenderjahr. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Ware.
Wenn dem Verwender nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer der Anspruch des Verwenders auf Zahlung eines vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, ist der Verwender berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches des Verwenders liegt insbesondere dann vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechseln ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist der zwischen dem Verwender und dem Kunden geschlossene Vertrag nicht durch ordentliche Kündigung auflösbar. Im Fall des Todes des Kunden, können die Erben des Kunden das Vertragsverhältnis zum Ende eines Vertragsmonats kündigen.
Der Kunde kann mit Gegenansprüchen gegen Entgeltanspruch des Verwenders weder aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bei Verträgen mit Verbrauchern (gilt nur in Verbindung mit dem Kauf der Geräte) behält sich der Verwender das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Bei Verträgen mit Unternehmern (gilt nur in Verbindung mit dem Kauf der Geräte) behält sich der Verwender das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt der Verwender, solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes/der Leistung. Der Kunde verpflichtet sich bis zum Erwerb des vollständigen Eigentums an dem Produkt/der Leistung, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Veräußert der Kunde von dem Verwender gelieferte Ware, obwohl Eigentum des Verwenders nicht erloschen ist, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn alle ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verwender ab. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verwender eine Aufstellung dieser Forderungen zu übersenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Verwender ist dann berechtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Kunden gibt der Verwender die ihm zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl frei, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware dem Verwender unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verwender die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die dem Verwender hieraus entstehenden Kosten. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verwender unverzüglich anzuzeigen.
Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt.
Die Gewährleistung des Verwenders richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes ergibt. Vorbehaltlich etwaiger schriftlich ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beschränkt sich die Gewährleistung des Verwenders darauf, dass die Eigenschaften der Produkte/Leistungen der allgemeinen Produktbeschreibung entsprechen. Der Verwender leistet keine Gewähr für ungeeignete und unsachgemäße Verwendung durch Kunden oder Dritte, für natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung bzw. Einbau schriftlich anzuzeigen. Ist dem Verwender 14 Tage nach Einbau keine schriftliche Rüge offensichtlicher Mängel zugegangen, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Kaufleuten eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Kaufleuten für Gebrauchtware eine 6-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ist die Leistung des Verwenders mit einem Fehler behaftet oder hat sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich der Verwender berechtigt, den Mangel zu beseitigen und kann nach seiner Wahl nacherfüllen oder Ersatz liefern. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Privatpersonen bei Kauf eine 24-monatige Gewährleistung ein. Bei der Miete richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der Mietzeit. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, räumt der Verwender Privatpersonen für Gebrauchtware eine 12-monatige Gewährleistung ein. Innerhalb dieses Zeitraums ab Lieferung wird nach Wahl des Verwenders kostenfrei der Produktmangel beseitigt oder Ersatz geliefert. Dieses Wahlrecht gilt auch für sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Ist die Leistung des Verwenders mit einem Fehler behaftet oder hat sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft, so ist zunächst ausschließlich der Verwender berechtigt, den Mangel zu beseitigen und kann nach seiner Wahl nacherfüllen oder Ersatz liefern. Schlagen die Bemühungen des Verwenders endgültig fehl, kann der Kunde von ihm Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Entgeltes) verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen der Bemühungen des Verwenders um Mangelbeseitigung liegt vor, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist. Statt der Wandlung oder Minderung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur dann verlangen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Der Verwender ist nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet, wenn die Beschädigung der Geräte auf höhere Gewalt beruht, oder auf Unfällen, gleich welcher Art, soweit sie nicht von dem Verwender verschuldet sind. Dies gilt auch, wenn ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde oder nicht autorisierte Personen Veränderungen an den Geräten vorgenommen haben, oder dadurch, dass die elektrische Versorgung gestört wird.
Bei einem Selbsteinbau der Geräte durch den Kunden übernimmt dieser die volle Verantwortung. Die Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Abhängig vom Mobilfunknetzbetreiber sind dessen Dienste regional auf den Empfangs- und Sendebereich beschränkt nutzbar. Beeinträchtigungen können durch atmosphärische Bedingungen, topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse, wie z.B. Tunnel, Täler, Brücken, Gebäude etc. hervorgerufen werden. Zusätzlich kann die Nutzung des Mobilfunknetzes auch durch andere Beeinträchtigungen, beispielsweise eine Netzüberlastung, eingeschränkt sein. Ausdrücklich wird hiermit der Kunde auf diese möglichen Störungen hingewiesen. Diese, nicht vom Verwender zu vertretenen Störungen, begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Gewährleistung.
Außerhalb der Gewährleistungshaftung des Verwenders haftet der Verwender nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung des Verwenders außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden beschränkt (im Falle des Datenverlustes beispielsweise auf den Aufwand für die Wiederherstellung mit den vom Kunden angefertigten Sicherungskopien). Jede weitergehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Schäden, die nicht am Produkt/Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verwender nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Sollte das Produkt/Liefergegenstand nicht fehlerhaft oder nicht mit einem vom Verwender zu vertretenen Mangel behaftet sein, fallen dem Kunden die Überprüfungs- und/oder Frachtkosten zur Last. Soweit die Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen.
Der Kunde verpflichtet sich, die an vertragsgegenständlicher Software einschließlich zugehöriger Dokumentation etwaig bestehenden Schutz- und Urheberrechte des Herstellers oder sonstiger Dritter zu beachten und Vervielfältigungen und/oder sonstige Verbreitungen nur im Rahmen der Gewährung durch den Hersteller oder Dritten durchzuführen. Weiter verpflichtet sich der Kunde in den Fällen, in denen dies der Hersteller oder der Dritte verlangt, die vertragsgegenständliche Software erst nach Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Hersteller oder dem Dritten und dann in Übereinstimmung hiermit zu nutzen und im Falle der Weiterveräußerung seinen Kunden die gleiche Verpflichtung aufzuerlegen.
Der Verwender und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Der Verwender weist darauf hin, dass Daten, die für die Bearbeitung von Aufträgen geschäftsnotwendig sind, mit einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage verarbeitet werden (§§ 27, 33 BDSG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verwenders in der BRD. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in einer Klausel ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, behält dieser Gültigkeit. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, im Falle einer Unwirksamkeit eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn die Vertragsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten.
Widerrufsrecht
Sie können, sofern Sie Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder -wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird- auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Hierbei erlischt gleichzeitig das SEPA-Lastschriftmandat. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die untenstehende Firmenadresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde trägt nach einem erfolgten Widerruf sämtliche Rücksendekosten. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden kostenpflichtig abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Firmenadresse
CARSAT GmbH & Co. KG
August- Bebel-Str. 10-12
18055 Rostock
E-Mail: info@cardinate.de
Tel: +49 381 4536478 6
Fax: +49 381-4536478-444
August-Bebel Str. 10-12
18055 Rostock
+49 381 4536478 6
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